Umzugskosten sind in Österreich grundsätzlich nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und die Kosten lückenlos belegt werden können. Absetzbar sind typischerweise Transport- und Packkosten, bestimmte Fahrtkosten sowie unter Umständen doppelte Miete während der Kündigungsfrist, während rein private Umzüge ohne Jobbezug nicht anerkannt werden. Bei besonderen Konstellationen kann statt Umzugskosten auch eine doppelte Haushaltsführung mit Familienheimfahrten relevant sein.
Umzugskosten steuerlich absetzen (Österreich) – so geht’s
Ein Umzug kann schnell teuer werden. Umso wichtiger ist zu wissen, wann und welche Kosten Sie in Österreich in der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) geltend machen können – und welche typischen Fehler dazu führen, dass das Finanzamt Positionen streicht. Dieser Leitfaden ist bewusst scanbar aufgebaut: klare Kriterien, Tabellen, Checklisten.
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1. Beruflich oder privat: Wann sind Umzugskosten absetzbar?
Grundregel: Absetzbar sind Umzugskosten in der Regel nur, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist (z. B. Jobwechsel, Versetzung, erstmaliger Jobantritt am entfernten Ort). Dann können sie als Werbungskosten in Betracht kommen.
Typische berufliche Gründe (Praxis):
- erstmaliger Antritt eines Dienstverhältnisses am entfernten Arbeitsort
- Wechsel des Dienstgebers mit dauerhaftem neuen Arbeitsort
- dauernde Versetzung durch den Dienstgeber
Wichtig: Der bisherige Wohnsitz wird dafür üblicherweise aufgegeben; andernfalls kann (je nach Fall) eher doppelte Haushaltsführung relevant werden.
2. Welche Umzugskosten sind absetzbar? (Tabelle)
Die Lohnsteuerrichtlinien nennen typische Posten, die bei beruflicher Veranlassung als Werbungskosten anerkannt werden können (inkl. Verweis auf Judikatur).
| Umzugskosten-Posten | Absetzbar? | Hinweis |
| Transport- und Packkosten des Hausrats | ✅ Ja | z. B. Umzugsunternehmen, Packservice |
| Handwerkerkosten (Demontage/Montage wohnungsbezogener Ausstattung) | ✅ Ja | z. B. Demontage fix verbauter Teile |
| Eigene Fahrtkosten (Wohnungssuche + Übersiedlung) | ✅ Ja | sauber dokumentieren (Datum/Zweck) |
| Makler-/Inseratskosten für neue Mietwohnung am Dienstort | ✅ Ja | nur, wenn beruflich veranlasst |
| Mietkostenweiterzahlung nach Auszug während Kündigungsfrist | ✅ Ja | wenn beruflicher Umzug und Kündigungsfrist läuft |
| Kosten zur „Wiederherstellung“ der alten Mietwohnung (vertraglich) | ❌ Nein | typischerweise nicht abzugsfähig |
| Anschaffungskosten Hausrat / neue Möbel | ❌ Nein | keine Werbungskosten |
| Ablösezahlungen / Wohnungsablösen | ❌ Nein | i. d. R. nicht abzugsfähig |
Quelle/Grundlage der Systematik: LStR/Findok (BMF) inkl. Beispieltabelle.
3. Welche Umzugskosten sind nicht absetzbar?
Kurzliste (häufigste Stolpersteine):
- Privater Umzug ohne beruflichen Anlass (z. B. größere Wohnung, schöneres Umfeld)
- Neue Einrichtung: Möbel, Deko, Haushaltsgeräte
- Renovierung ohne klaren beruflichen Bezug (z. B. „schöner wohnen“)
- Kosten, die der Arbeitgeber ersetzt (diese können Sie nicht nochmals absetzen)
4. Doppelte Haushaltsführung & Familienheimfahrten
Wenn der Umzug nicht stattfindet oder der Lebensmittelpunkt (z. B. Familie) am ursprünglichen Ort bleibt, kann stattdessen eine doppelte Haushaltsführung samt Familienheimfahrten steuerlich relevant sein – aber nur unter klaren Voraussetzungen und Nachweispflichten.
Typische Voraussetzungen:
- Arbeitsort ist so weit entfernt, dass tägliche Rückkehr unzumutbar ist (Faustregeln/Beurteilung nach Verwaltungspraxis und Einzelfall).
- Es besteht ein nachvollziehbarer Grund, warum der Familienwohnsitz beibehalten wird (Lebensmittelpunkt).
- Kosten müssen jährlich plausibel und belegbar sein (Praxis: strenge Prüfung).
5. Pendlerpauschale & Pendlereuro nach dem Umzug
Nach einem Wohnortwechsel kann sich Anspruch/Höhe von Pendlerpauschale und Pendlereuro ändern. Entscheidend sind Strecke, Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und Anzahl der Fahrten/Monat. Gesetzliche Details und Wechselwirkungen (z. B. Familienheimfahrten vs. Pendlerpauschale) finden sich im EStG.
Wichtig: Wenn Familienheimfahrten steuerlich berücksichtigt werden, kann das Pendlerpauschale für dieselbe Wegstrecke eingeschränkt sein.
Kann ich die Pendlerpauschale beim Umzug absetzen?
Wenn nach einem Wohnortwechsel eine Pendlerpauschale bezogen und diese in der Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wird, kann diese aufgrund eines berufsbedingten Umzugs als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. In Österreich gibt es sowohl eine große als auch eine kleine Pendlerpauschale.


6. Welche Belege müssen Sie aufheben? (Checkliste)
Ohne Nachweise kein Abzug – das ist in der Praxis der häufigste Ablehnungsgrund.
Beleg-Checkliste:
- Rechnungen Umzugsunternehmen / Transport / Packmaterial
- Handwerkerrechnungen (Demontage/Montage)
- Zahlungsnachweis (Überweisung/Kontoauszug)
- Fahrtennachweise (Datum, Ziel, Zweck: Wohnungssuche/Umzug)
- Mietvertrag neu + Nachweis Kündigungsfrist alt (bei doppelter Miete)
- Maklerrechnung (nur wenn Mietwohnung am Dienstort und beruflich veranlasst)
7. FinanzOnline: Wo trage ich die Kosten ein? (Kennzahlen)
In FinanzOnline gibt es eigene Bereiche/Kennzahlen für Werbungskosten – darunter auch 721 für bestimmte beruflich veranlasste Aufwendungen (Kontext: L1-Werbungskosten-Maske).
Praxis-Tipp: Tragen Sie Posten klar getrennt ein (Transport, Fahrten, doppelte Miete etc.) und laden Sie – wenn möglich – strukturierte Belegsammlungen hoch (PDF-Ordner pro Kategorie).
8. Praxistipps & häufige Fehler
Das erhöht die Anerkennungs-Chance deutlich:
- Beruflichen Anlass schriftlich dokumentieren (Dienstvertrag, Versetzung, Arbeitsortwechsel).
- „Kausalkette“ klar machen: Warum war der Umzug für den Job notwendig?
- Belege vollständig und Zahlungen möglichst unbar.
- Bei gemischten Kosten (privat/beruflich) sauber trennen – sonst wird oft alles gestrichen.
Häufige Fehler:
- „Umzug in schöneres Viertel“ als beruflich zu verkaufen
- fehlende Belege / Barzahlung ohne Nachweis
- Möbel/Neuanschaffungen als Umzugskosten deklarieren
- Arbeitgeberersatz und eigener Abzug gleichzeitig
Interne Links:
- → Umzug planen: In 8 Schritten richtig organisieren (2026)
- → Adressänderung Umzug | Checkliste 2026 | DasUmzugsteam
- → Internet beim Umzug – so bleiben Sie 2026 online
- → Transportversicherung beim Umzug: Schutz & 24-Stunden-Regel
- → Behördenfahrplan beim Umzug in Wien – Ihr offizieller Umzugsleitfaden
- Unsere interaktive Umzugscheckliste begleitet Sie Schritt für Schritt – mit Erinnerungen & Fortschrittsanzeige. 📝Interaktive Umzugcheckliste


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9. FAQ: Umzugskosten steuerlich absetzen
Sind Umzugskosten in Österreich steuerlich absetzbar?
Ja, aber in der Regel nur bei beruflich veranlasstem Umzug als Werbungskosten.
Welche Umzugskosten sind typischerweise absetzbar?
Transport/Packen, bestimmte Handwerkerkosten, Fahrten im Zusammenhang mit Wohnungssuche/Übersiedlung sowie ggf. doppelte Miete während Kündigungsfrist.
Kann ich gleichzeitig Familienheimfahrten und Pendlerpauschale geltend machen?
Für dieselbe Wegstrecke ist das steuerlich eingeschränkt; das EStG regelt Wechselwirkungen.
Was ist mit Maklerkosten?
Maklerkosten können (je nach Konstellation) eher bei Mietwohnung am Dienstort relevant sein; für andere Fälle werden sie häufig nicht anerkannt.
Wie kann ich Umzugskosten beim berufsbedingten Umzug steuerlich absetzen?
Wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch ratsam, sich hierzu gezielt nochmals beim Finanzamt oder bei Ihrer Steuerberaterin bzw. Ihrem Steuerberater zu informieren.
Bitte beachten: Wenn der Umzug vom Arbeitgeber verlangt wird und das Unternehmen einen Teil der Kosten übernimmt, können diese Kosten selbstverständlich NICHT in der Steuererklärung berücksichtigt werden!
Wo trage ich Umzugskosten in FinanzOnline ein?
In den Werbungskosten-Masken (L1) je nach Kategorie/Kennzahl; die Maske nennt u. a. Kennzahlen wie 721/723/300 je nach Art der Kosten. finanzonline.bmf.gv.at
10. Beratungshilfe für die Steuererklärung
Wenn Ihr Fall komplizierter ist (z. B. grenzüberschreitender Umzug oder Immobilienkauf), helfen Ihnen diese offiziellen Stellen in Österreich kostenlos weiter:
- Arbeiterkammer (AK) Wien: > 📞 +43 1 501 65 0 | Website & Termine
Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien
- Wirtschaftskammer (WKO) Wien: > 📞 +43 1 514 50 0 (DW 1625 für Steuerfragen)
Stubenring 8-10, 1010 Wien
- Bürgerservice des Finanzministeriums (BMF): > 📞 +43 50 233 765 (Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr)
- FinanzOnline-Hotline (Technischer Support): > 📞 +43 50 233 790
Tipp: Halten Sie für Telefonate mit dem Finanzamt immer Ihre Steuernummer oder Sozialversicherungsnummer bereit.
Wenn der Umzug beruflich notwendig ist und Sie die Kosten lückenlos belegen, können Umzugskosten in Österreich steuerlich spürbar entlasten. Entscheidend sind eine saubere Abgrenzung zu privaten Ausgaben, vollständige Nachweise und die richtige Zuordnung in FinanzOnline – alternativ kann bei besonderen Lebenssituationen die doppelte Haushaltsführung relevanter sein.
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