Ausmalen bei Umzug? Alles was Sie wissen müssen

Aktualisiert am: 10 Apr 2024 Umzugstipps
Inhalt
Muss man beim Auszug streichen?
Muss ich laut Gesetz ausmalen?
Renovierung beim Auszug: Wie muss ich ausmalen?
Muss ich Bohrlöcher und Dübellöcher verschließen?
Was kostet es eine Wohnung ausmalen zu lassen?
Beratungsstellen für Mietrecht in Österreich
Streichen beim Auszug im Überblick: das müssen Sie wissen
Ausmalen bei Umzug? Alles was Sie wissen müssen

Ist es meine Pflicht die Wohnung beim Auszug zu streichen? Was sagt das Gesetz? Sind Schönheitsreparaturen beim Auszug notwendig? Muss der Mieter auch die Löcher in den Wänden schließen?

Immer wieder treten diesen Fragen in den Raum. Sie ist mit Abstand das meist bestrittene Thema zwischen Mietern und Vermietern. Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die Mieter zu diversen Renovierungsarbeiten beim Auszug verpflichtet. Was die meisten nicht wissen ist, dass diese nur selten rechtlich bindend sind. Um Klarheit zu schaffen, sind wir der Sache auf den Grund gegangen und beantworten in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema „Renovierung und Malerarbeiten beim Auszug“.

Muss man beim Auszug streichen?

Grundsätzlich lautet die Antwort: Nein! Wenn Sie im Mietvertrag keine Vereinbarung zum Ausmalen der Wohnung beim Auszug getroffen haben, müssen Sie auch nicht ausmalen. In diesem Fall ist es ausreichend, die Wohnung im ursprünglich übernommenen Zustand zurückzugeben. Jene Abnutzung, die mit normalem Wohnverhalten zusammenhängt, muss der Vermieter hinnehmen, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurden. Diese werden auch als gewöhnliche Abnutzung bezeichnet.

Wurde allerdings die Wandoberfläche ohne Zustimmung des Vermieters verändert, muss diese rückgängig gemacht werden. Das ist beispielsweise bei einer anderen Wandfarbe als üblich (z.B. schwarz), Fliesen oder Tapeten der Fall. Ebenfalls in diese Kategorie fällt eine überdurchschnittliche Abnutzung oder Beschädigungen, wie etwa stark verfärbte Wände durch Rauch.

Tipp: Fertigen Sie bei der Übernahme der Wohnung ein Übergabeprotokoll an, um eventuelle Mängel, Oberflächen und/oder Wandfarben festzuhalten. So können Sie im Streitfall beweisen, welche Beschädigungen bereits bei Einzug vorhanden waren und welche später entstanden sind.

GEWÖHNLICHE ABNÜTZUNGUNGEWÖHNLICHE ABNUTZUNG
Löcher an der Wand bzw in den Fliesen aufgrund entfernter Bilder, Regale oder HakenWände mit überdurchschnittlich vielen Löchern
Kratzer oder Verschmutzung wenn die Lebensdauer dieser Gegenstände bereits am Ende istDunkle oder grelle Wandfarben, Tapeten oder Fliesen
Schäden an Tapeten, die bei der Entfernung von handelsüblichen Stellagen zurückbleibenstark verfärbte Wände und Decken durch Rauch
kleine Kratzer im ParkettbodenAbnutzung durch Haustiere (Kratzer in Böden und Teppichen)
Bodenbelag auf Balkon oder Terrasse durch
Regenwasser oder durch die Sonne verschlechtert
Rotweinflecken oder Brandlöcher

Muss ich laut Gesetz ausmalen?

Im österreichischen Mietrechtsgesetz sind die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter definiert. Vereinbarungen zum Ausmalen der Wohnung in Mietverträgen sind laut Gesetz rechtsungültig, wenn es sich um einen vorformulierten Mietvertrag handelt
Wurde der Mietvertrag gemeinsam mit dem Vermieter neu aufgesetzt, kann das Streichen der Wohnung verpflichtend sein. Die Pflicht des Ausmalens betrifft dann die ganze Wohnung, nicht nur einzelne Räume. Sollten Sie sich unsicher sein, dann sind die Mietervereinigung oder der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer eine gute Anlaufstelle für Beratung.

Renovierung beim Auszug: Wie muss ich ausmalen?

Okay, Sie konnten bereits feststellen, dass Sie ausmalen müssen. Nun ist es wichtig, dass Sie auf jeden Fall mit einer neutralen Farbe pinseln. Bei der Übergabe der Wohnung sollten alle Wände in hellen und neutralen Farben gestrichen und nicht fleckig sein. Diese Farbe muss dabei nicht unbedingt weiß sein. Haben Sie also Ihre Wände in beige oder hellblau gestaltet, so ist kein Übermalen notwendig. Auffällige und dunkle Farben werden als Oberflächenveränderung bzw. ungewöhnliche Abnutzung betrachtet und müssen daher vom Mieter vor dem Auszug überstrichen werden.

Um ein fleckiges Ergebnis zu vermeiden, wird empfohlen bei Tageslicht auszumalen und zwei dünne Schichten Farbe zu streichen. Zwischendurch gut durchtrocknen lassen.

Achten Sie darauf, dass Böden und Leisten nach dem Anstrich ohne Farbrückstände sind und reinigen Sie diese notfalls.

Muss ich Bohrlöcher und Dübellöcher verschließen?

Bohrlöcher und kleine Unebenheiten an Wänden fallen unter „normale Abnutzung“. Es besteht daher keine Verpflichtung diese zu entfernen. Wenn Sie also ein paar Bilder in der Wohnung aufgehängt hatten, müssen die Wandlöcher nicht verspachtelt werden. Normalgroße Löcher, etwa von einem Wandregal, gehören ebenso zur gewöhnlichen Abnutzung. Kleine Reparaturen beim Auszug sind also laut österreichischem Mietrechtsgesetz nicht zwingend notwendig.

Was kostet es eine Wohnung ausmalen zu lassen?

Wohnung ausmalen lassen oder lieber selbst Hand anlegen? Das kommt ganz auf den Umfang, den Zeitdruck und das Budget an. Sie können die Malerarbeiten natürlich in Eigenregie vornehmen.
Eine Anleitung dazu gibt es auf findmyhome.at.

Oft handelt es sich dabei lediglich um einfache Schönheitsreparaturen. Sind mehrere Wände oder vielleicht sogar die gesamte Wohnung zu streichen, lohnt sich die Investition in einen Profi.

Die Kosten für das Ausmalen einer Wohnung ist von folgenden 3 Faktoren abhängig:

  • Größe der Wohnung
  • Nur Ausweißeln oder auch zusätzliche Malerarbeiten
  • Farbwahl und gewünschte Farbqualität

Ausschlaggebend für die Berechnung der Kosten ist üblicherweise die Größe der zu streichenden Fläche. Die Preise für Malerarbeiten variieren natürlich von Unternehmen zu Unternehmen, bzw. von Maler zu Maler. 10 Euro pro Quadratmeter sind aber ein guter Ausgangswert. Vergessen Sie nicht, dass in dieser Summe bereits die Personal- sowie Materialkosten, die Berufserfahrung und das Fachwissen des Malers, inkludiert sind. Sind noch weitere Malerarbeiten, wie Tapezieren, Spachteln, Lackieren, etc., nötig, ist mit höheren Kosten zu rechnen.

Sollten Sie Hilfe beim Ausmalen der Wohnung nach dem Auszug brauchen, dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir greifen Ihnen mit langjähriger Erfahrung gerne unter die Arme. Egal ob umfassende Renovierungsarbeiten, kleine Schönheitsreparaturen oder Malerarbeiten – DasUmzugsteam führt die gewünschte Leistung hochwertig und sauber durch.

SELBER AUSMALEN AUSMALEN LASSEN
+ nur Materialkosten– meist Pauschalpreis (Arbeitszeit + Material)
– fehlendes Wissen bei Farbwahl+ Fachwissen bei Materialanschaffung
– beansprucht mehr Zeit+ schnell und professionell
– Muskelkater+ Profi übernimmt die Arbeit

Beratungsstellen für Mietrecht in Österreich

Genauere Informationen zu den einzelnen Beratungsstellen für Mietrecht in den jeweiligen Bundesländern finden Sie auf der Seite des Digital Amt Österreich

 

Anlaufstellen für Wohn- und Mietrecht in Wien

INSTITUTIONBESCHREIBUNGKONTAKT
Konsumentenschutz „Wohnen“Beratungsstelle für Wohn- und MietrechtTel: +43 1 50165 1345
Mietervereinigung ÖsterreichsInformation bei Eigentums- und MietrechtsfragenTel: +43 50195 2000
zentrale@mietervereinigung.at
MieterHilfe WienKostenlose Beratungsstelle für Wohn- und MietrechtTel: +43 1 4000 8000
office@mieterhilfe.at
MieterschutzverbandInformation bei Eigentums- und MietrechtsfragenTel: +43 1 523 23 15
office@mieterschutzwien.at

Ausmalen bei Umzug im Überblick: das müssen Sie wissen

  • Wenn nicht explizit ausformuliert, muss die Wohnung nicht gestrichen werden
  • Klauseln betreffend das Ausmalen nach Auszug in vorformulierten Mietverträgen sind nicht rechtsgültig
  • Dezente Wandfarben müssen nicht überstrichen werden
  • Farben, welche radikal vom herkömmlichen Gebrauch abweichen, müssen übermalt werden
  • Bohr- und Dübellöcher müssen nicht verspachtelt werden
  • Ausmalen ist nur dann notwendig, wenn Wände über die normale Abnutzung in Anspruch genommen wurden
  • Vermieter darf für das Ausmalen der Wohnung nicht die Kaution verwenden
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