Was ist bei der Wohnungsräumung zu beachten?
Das Wichtigste in Kürze! Generell hinterlässt der Verstorbene einen gesamten Haushalt, der vom Keller bis zum Dachboden reicht. Stirbt ein Familienmitglied, fragen sich die Angehörigen oft, was mit den Möbeln und persönlichen Gegenständen des Verstorbenen geschehen soll. Im Gegensatz zu einem Umzug ist es nicht genug, die Sachen gesammelt an einen neuen Ort zu bringen.
Es gilt jeden einzelnen Gegenstand entweder zu verkaufen, zu verschenken oder zu entsorgen. Geliebte Gegenstände, Möbel oder Erinnerungsstücke könnt ihr für einen anderen Haushalt in der Familie vorsehen. Ebenso kann die Wohnung des Verstorbenen nach einer Auflösung neu bezogen werden.
Im Zuge einer Wohnungsräumung tauchen allerhand Fragen auf:
- Welche Möbel können überhaupt verkauft oder gespendet und verschenkt werden?
- Welche Möbelstücke sind reif für den Sperrmüll?
- Ist die Kuckucksuhr in Omas Wohnzimmer von höherem Wert?
Diese Fragen sind meistens belastend, zudem es die Trauer des Verlusts auch zu bewältigen gibt. Genau in diesen Fällen kann eine Wohnungsräumung durch ein spezialisiertes Unternehmen, wie wir es sind, eine große Hilfe darstellen.
Welche Voraussetzung zu erfüllen sind, um eine Wohnung vom Service Wiener Wohnen zu übernehmen oder worauf ihr bei der Weitergabe einer Wiener Wohnen Wohnung achten müsst, ist auf der Website Wiener Wohnen nachzulesen.
Im Übrigen bieten wir in fachgerechte und gründliche Wohnungsräumungen für Kunden von Wiener Wohnen an. Wir sorgen für eine ordnungsgemäße und übergabereife Räumung der Gemeindewohnung.
Wer darf eine Wohnungsräumung veranlassen?
Nicht jeder kann eine Wohnungsräumung vornehmen. Die Entscheidung darüber liegt bei den gesetzlichen Erben. Diese haben das Recht, über den Nachlass des Verstorbenen zu verfügen. Sie haben zu beschließen, ob und wann eine Wohnungsauflösung vonstattengeht. In einigen Fällen haben Verstorbene im Testament oder einem Erbvertrag spezifische Anweisungen zur Haushaltsauflösung hinterlassen. In diesem Fall müssen die Erben die spezifischen Wünsche des Verstorbenen respektieren.