Haushaltsversicherung und Umzug – das sollten Sie wissen

Aktualisiert am: 11 Apr 2024 Umzugstipps Bürokratisch
Inhalt
Wozu brauche ich eine Haushaltsversicherung?
Kündigung der Hausratversicherung wegen Umzug – ja oder nein?
Sonderkündigungsrecht beim Umzug
Haushaltsversicherung kündigen wegen Doppelversicherung
Hausratversicherung und Wohnungswechsel - FAQ
Haushaltsversicherung beim Wohnortwechsel – unsere Tipps
Haushaltsversicherung und Umzug – das sollten Sie wissen

Eine Adressänderung ist immer mit einem organisatorischen Aufwand verbunden. Denn bereits vor und nach der eigentlichen Übersiedlung müssen einige Dinge beachtet werden. Neben Internet kündigen und dem Stromanbieterwechsel, muss beim Umzug auch an die Ummeldung des Kfz sowie die Verständigung bzw. Kündigung der Hausratsversicherung gedacht werden.

Bei manchen Dienstleistungen reicht es die Adressänderung bekannt zu geben. Doch oftmals ist auch eine Kündigung notwendig, wenn der Service nach dem Umzug nicht mehr notwendig ist. Im Falle einer Hausratsversicherung gilt es an dieser Stelle einiges zu beachten. Diese sind meist schnell und einfach abgeschlossen, die Kündigung bei Wohnungswechsel gestaltet sich allerdings etwas komplizierter.

Wozu brauche ich eine Haushaltsversicherung?

Eine Haushaltsversicherung gehört zur Standardausstattung von Mietern und Haus- bzw. Wohnungsbesitzern. In folgenden Fällen kann etwa die Versicherung hilfreich sein:

  • Unwetterschäden durch Hagel, Sturm oder Steinschlag
  • Bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus
  • Im Fall von Feuer, Explosionen und Bränden
  • Bei Glasbruch und Wasserschäden

Kündigung der Hausratversicherung wegen Umzug – ja oder nein?

Mit einer Haushaltsversicherung können Sie Ihr Zuhause auf etwaige Schadensfälle versichern. Daher ist diese Art der Versicherung auch immer objektgebunden – sprich die Polizze läuft auf Ihr Haus oder Ihre Wohnung und nicht nur auf Ihren Namen. Beim Umzug muss daher entschieden werden, ob die Haushaltsversicherung aufgelöst oder auf das neue Zuhause übertragen werden soll.

Eine Mitnahme der Versicherung bzw. Übertragung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn diese auch während des Umzugs gültig ist. Dadurch sind auch Schäden, die im Zuge der Übersiedlung entstehen abgesichert. Zieht der Versicherungsnehmer um, erlischt die Haushaltsversicherung also nicht, sondern zieht mit um. Möchten Sie die Polizze auflösen, so ist dies nur im Vorfeld des Umzugs möglich. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, so gilt die Haushaltsversicherung weiterhin in der neuen Wohnung.

Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Wer mit den Leistungen seiner Haushaltsversicherung unzufrieden war, kann einen Wohnortwechsel nutzen, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ein Umzug bietet Grund zur vorzeitigen Beendigung der Versicherungsperiode. Die Haushaltsversicherung kann daher zum Datum des Tags vor dem Umzug gekündigt werden.

Wurde die monatliche Prämie Ihrer Versicherung aufgrund der Übersiedlung in Wien oder ganz Österreich erhöht, legen Sie Ihren Haushalt mit einem weiteren zusammen oder handelt es sich um einen Auslandumzug, können Sie das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch nehmen und eine neue Versicherung abschließen.

Bei einer vorzeitigen Kündigung müssen Sie allerdings mit einer Nachzahlung von Prämiennachlässen rechnen, die bei der ursprünglich längeren Laufzeit gewährt worden sind. Oftmals übernimmt der neue Versicherer den Dauerrabatt der gekündigten Versicherung. Klären Sie dies vorab bzw. fragen Sie beim Versicherungsmakler Ihres Vertrauens nach.

Haushaltsversicherung kündigen wegen Doppelversicherung

Sobald für eine Sache zwei oder mehrere Versicherungen mit gleicher Deckung abgeschlossen wurden und die Versicherungssummen dadurch den versicherten Wert übersteigen, spricht man von einer Doppelversicherung. Hier greift das Sonderkündigungsrecht. Dies trifft meist bei der Zusammenlegung von Haushalten ein.

In diesem Fall kann die jüngere Versicherung, also jene, die später abgeschlossen wurde, mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kosten für die Doppelversicherung entfallen sofort und nicht erst zur nächsten vertraglichen Kündigungsmöglichkeit.

Hausratversicherung und Wohnungswechsel – FAQ

Wann muss ich der Versicherung meinen Umzug melden?

Je früher, desto besser! Die Bekanntgabe des Umzugs sollte aber spätestens bei der Unterzeichnung des neuen Miet- bzw. Kaufvertrages erfolgen. 

Ich möchte meine Hausratsversicherung beibehalten – wie gehe ich vor?

Sollten Sie die bestehende Haushaltsversicherung beim Umzug beibehalten wollen, müssen Sie lediglich den Wohnungswechsel sowie die Adressänderung bekannt geben. Der Versicherungsschutz wird dann automatisch auf den neuen Wohnsitz umgemeldet. Für den Versicherer sind nachfolgende Punkte relevant:

  • Datum des Umzugs
  • die neue Wohnadresse
  • Größe der neuen Wohnung/Haus
  • Neuanschaffungen und deren Wert als zusätzliche Risiken
  • wegfallende Risiken (z.B. kein Fahrrad mehr)
Welche Kündigungsfrist hat meine Haushaltsversicherung?

Eine Hausratsversicherung ist im Normalfall für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Wie lange sie gilt, steht in der jeweiligen Polizze. Grundsätzlich kann ab dem 3. Jahr unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist gekündigt werden. 

Was mache ich mit der Haushaltsversicherung bei einer Wohnungsauflösung?

Eine Wohnungsauflösung ist nicht dasselbe, wie ein Wohnortwechsel. Ziehen Sie in eine Wohnung oder ein Haus, welches bereits ausreichenden Versicherungsschutz hat, benötigen Sie Ihre Haushaltsversicherung nicht mehr. Wichtig ist, dass die Kündigung unbedingt vor dem Umzug bekannt gegeben wird. Ansonsten hat die Versicherungsanstalt das Recht, die Rate bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu verlangen.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht der Haushaltsversicherung melde?

Wenn Sie die Übersiedlung nicht an die Hausratsversicherung melden, laufen Sie Gefahr, dass eine Deckung im Schadenfall nach dem Umzug ausgeschlossen ist. Sie bleiben also im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. Zudem entsteht eine Lücke im Versicherungsschutz, bis eine neue Haushaltsversicherung abgeschlossen wird. 

Unter welchen Umständen ist eine vorzeitige Kündigung der Haushaltsversicherung möglich?

Bei Wohnortwechsel oder einem Umzug ins Ausland ist eine vorzeitige Kündigung der Versicherung möglich. Sie können daher die Leistung per eingeschriebenem Brief auf den Tag vor dem Umzug kündigen. 

Kann ich auch nach dem Umzug meine Haushaltsversicherung wechseln?

Nach bereits erfolgtem Wohnortwechsel ist es zu spät für einen Versicherungswechsel. Die Haushaltsversicherung wird automatisch auf die neue Wohnadresse übertragen. Ein Wechsel ist nur mit Kündigung vor dem Umzug möglich. Mit Einzug in die neuen vier Wände wird die Vertragslaufzeit wieder erhöht. 

Was tun, wenn am neuen Wohnort bereits eine Versicherung existiert?

Ist am neuen Wohnort schon eine Haushaltversicherung abgeschlossen worden, kann im Falle einer Doppelversicherung, die jüngere Versicherung – jene die später abgeschlossen wurde - mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. 

Haushaltsversicherung beim Wohnortwechsel – unsere Tipps

  • Schaffen Sie sich einen Überblick über die Leistungen Ihrer aktuellen Hausratsversicherung.
  • Vergleichen Sie vor der Übertragung der alten Haushaltsversicherung Angebote von anderen Versicherungsunternehmen.
  • Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme nicht einfach übertragen, sondern diese auch an die neue Wohnung angepasst wird.
  • Schließen Sie für den Umzug zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung ab um eventuelle Schäden ausreichend abzudecken.
  • Siedeln Sie mit einem Umzugsunternehmen, sollten Sie sich über die Deckung und die Höhe der Versicherungssumme informieren.
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