Schäden beim Umzug – wer haftet?

Aktualisiert am: 10 Mar 2024 Umzugstipps
Inhalt
Wer haftet für Schäden beim Umzug?
Wer haftet bei selbst verursachten Umzugsschäden?
Wer haftet bei Umzugsschäden durch Freunde und Umzugshelfer?
Wer haftet bei Umzugsschäden durch ein Umzugsunternehmen? 
Auf der sicheren Seite mit einem professionellen Umzugsunternehmen
Schäden beim Umzug – wer haftet?

Die Haftungsfrage ist eines der wichtigsten Kriterien, die es beim Umzug zu beachten gilt. Denn wo gehobelt wird, da fallen Späne – so auch bei einem Umzug. Es kann immer etwas zu Bruch gehen oder beschädigt werden.

Wichtig ist im Fall der Fälle zu wissen, wer nun für die Schäden beim Umzug aufkommt. Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, wer den Schaden verursacht hat bzw. ob Sie sich für eine Übersiedlung in Eigenregie oder mit einem Unternehmen entschieden haben.

 

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Wer haftet für Schäden beim Umzug?

Ein Umzug soll unkompliziert und schnell vonstatten gehen. Schnell kann es dabei leider auch zu Problemen kommen. Durch Unachtsamkeit oder schlechte Planung passieren Missgeschicke und es wird Umzugsgut beschädigt.

Wichtig ist, dass Sie sich daher vorab mit der Haftungsfrage auseinandersetzen und alles tun, um eventuelle Schäden zu vermeiden. Informieren Sie sich beispielsweise auch, wie Sie zerbrechliche Gegenstände einpacken und bestmöglich sichern können. Dennoch sind trotz guter Vorbereitung diverse Schäden während des Umzugs und des Transports nicht auszuschließen.

Wer bzw. welche Versicherung für den Schaden aufkommt, ist abhängig von der jeweiligen Situation. Hier gilt es zwischen drei Szenarien zu unterscheiden:

  • selbst verursachte Schäden
  • Umzugsschäden durch Freunde und Helfer
  • durch ein Umzugsunternehmen entstandene Schäden

Wer haftet bei selbst verursachten Umzugsschäden?

Ein völlig überfüllter Karton reißt auf und das Geschirr geht zu Bruch, im Transporter fällt eine nicht richtig gesicherte Kommode um, ein Spiegel ist mangelhaft verpackt und zerspringt in tausende Scherben.

Bei einem Umzug in Eigenregie kann schon so einiges schief gehen.

  • Im Normalfall besteht eine Haushaltsversicherung, die für etwaige Schäden aufkommt.
  • Im besten Fall ist die Hausratsversicherung mit einer privaten Haftpflichtversicherung erweitert.

Eine wichtige Voraussetzung, ob ein Schadensfall übernommen wird oder nicht, ist, dass der Umzug dem Versicherungsunternehmen im Voraus mitgeteilt wurde und die Versicherung sozusagen „mit umzieht“.

Wenn die Versicherung „mit umzieht“, ist der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnadresse gültig. Je nach Versicherung kann die Haftung auch den Transport einschließen.

Mitunter bildet der Umzug ins Ausland eine Ausnahme. Eine Versicherung ist üblicherweise nur innerhalb nationaler Grenzen gültig. Auch hier sollten Sie sich an Ihre Kontaktperson bei Ihrem Versicherungsunternehmen wenden und die Details genau klären, bevor Sie mit der Übersiedlung starten.

Tipp
Tipp

Es ist ratsam, sich direkt bei Ihrer Haushaltsversicherung zu erkundigen. Schauen Sie ebenfalls im Versicherungsvertrag sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach, ob beispielsweise der Transport abgedeckt ist. Falls jedoch keine Haushalts- oder private Haftpflichtversicherung besteht, liegt die finanzielle Verantwortung für mögliche Schäden an Umzugsgütern bei Ihnen selbst.

Umzugsversicherung: Haftpflicht und Hausrat

Grundsätzlich kommen für eine Kostenübernahme bei Umzugsschäden zwei verschiedene Versicherungen infrage, Haftpflicht und Hausrat. Welche der beiden im Schadensfall einspringt, hängt davon ab, wo der Schaden entstanden ist und wer dafür verantwortlich ist.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNGHAUSHALTSVERSICHERUNG
Haftet für Schäden an DrittenHaftung für Schäden an allen beweglichen Gegenständen innerhalb des Haushalts
Haftet für Schäden am Eigentum von Dritten (Mietwohnung)Haftet nicht zwingend für Schäden während des Transports
Schäden beim Umzug im Treppenhaus Versicherungsschutz für beide Wohnorte während des Umzugs
Schäden an Eigentum werden nicht übernommenNur gültig, wenn Versicherung von Umzug informiert wird
Personengebundene VersicherungOrtsgebundene Versicherung

Suchen Sie im Internet nach einer Umzugsversicherung, so werden Sie schnell auf diverse Angebote stoßen. Im Normalfall handelt es sich bei speziellen Umzug Versicherungen um ein Leistungspaket aus Bausteinen einer Hausrats- sowie Haftpflichtversicherung als auch einer Unfallversicherung.

Vorsicht: Einige Anbieter verkaufen eine gewöhnliche Transportversicherung als Umzugsversicherung. Erkundigen Sie sich unbedingt genau über den Leistungsumfang. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung genügt übrigens im Schadensfall nicht, da hier nur Schäden, welche beim Be- oder Entladen des Transporters entstehen, gedeckt sind.

 

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Wer haftet bei Umzugsschäden durch Freunde und Umzugshelfer?

Wer privat umzieht, muss auf die heldenhaften Einsätze von Familie, Freundschaften oder Bekannten setzen. Klar, so ein Umzug im kleinen oder größeren Kreis geht dann oft mit viel Elan und guten Absichten los.

Aber genau da liegt auch das Risiko: Wenn jemandem die Puste ausgeht, der Karton die Flucht ergreift oder das edle Möbelstück plötzlich einen Rückwärtssalto hinlegt. Die brennende Frage, die dann aufkommt: Wie reagieren? Wer zahlt für den angerichteten Schlamassel? Muss der gute Freund oder die beste Freundin jetzt für die Schäden beim Umzug bezahlen?

Ein Haftungsanspruch besteht nur, wenn ein formelles Schuldverhältnis in Form eines (schriftlichen) Auftrags vorliegt.

Bei einem Schaden, der nur wegen leichter Flüchtigkeitsfehler entstanden ist, bleiben Sie selbst auf der Haftbarkeitsbühne. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird es komplizierter. Gerade dann kann aber der vermeintliche Freundschaftsdienst schnell zum Stresstest für die freundschaftlichen Bande werden.

Deswegen ist es ratsam sicherzustellen, dass das persönliche Eigentum angemessen versichert ist, auch wenn dies ein paar zusätzliche Euros kosten mag.

Tipp
Tipp

Wenn Ihnen klare Verhältnisse mit einer Portion Sicherheit wichtig sind, ist die Beauftragung einer seriösen Umzugsfirma der geschickteste Schachzug. Easy peasy!

Wer haftet bei Umzugsschäden durch ein Umzugsunternehmen?

Die Haftungsregelungen sind deutlich klarer, wenn eine professionelle Umzugsfirma für die Übersiedlung beauftragt wird. Sobald jemand für die Arbeit bezahlt wird, handelt es sich um keine Gefälligkeit mehr. Die meisten Speditionsunternehmen in Österreich liegen den Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen zu Grunde (AÖSp). Laut des § 39 der AÖSp ist ein Umzugsunternehmen dazu verpflichtet, eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen.

Lassen Sie Ihren Umzug von einer professionellen Übersiedlungsfirma wie etwa DasUmzugsteam durchführen, haftet diese Spedition für verursachte Schäden. Diese Regelung gilt allerdings nicht für vom Auftraggeber verpacktes Gut. Sollte dieses während des Transportes zu Bruch gehen, haften Sie selbst dafür. Entstehen also Schäden in bereits verpackten Kartons oder an selbst in Folie gewickelten Gegenständen, übernimmt die Umzugsfirma keine Haftung.

Ausnahme der Haftung von Umzugsunternehmen

Alle Ausschlusskriterien der Haftung können Sie in den AGBs der Umzugsunternehmen nachlesen. Im Normalfall fallen darunter Funktionsschäden an Elektrogeräten, Schaden an Tieren und Pflanzen und auch Schaden an Dokumenten, Urkunden, Juwelen und ähnlichem. Generell wird empfohlen, Wertgegenstände selbst zu transportieren.

Frist für Anspruch auf Entschädigung

Sollte es während des Umzugs zu einer Beschädigung kommen, muss diese in der Regel innerhalb weniger Tage gemeldet werden. Sollten Sie die Frist versäumen, können Ihre Ansprüche auf Haftung bei Umzugsschäden nicht mehr eingefordert werden. Informieren Sie sich vorab über die jeweilige Frist.

Ganz schön kompliziert? Beauftragen Sie ein professionelles Umzugsunternehmen wie DasUmzugsteam, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Erfahrung und Know-how
    Umzugsunternehmen wie DasUmzugsteam sind Profis im Transportgeschäft.
    Wir haben beispielsweise jede Menge Erfahrung und wissen genau, wie wir Ihre Schätze sicher von A nach B befördern. Das Risiko von Schäden während des Umzugs wird grundsätzlich so gut wie auf Null gesetzt.
  • Transportversicherung
    Transportunternehmen bieten verschiedene Versicherungsoptionen an, von der Grunddeckung bis zur umfassenden Allgefahrenversicherung.
    Bei einer Zusammenarbeit mit uns können Sie stets darauf vertrauen, dass Ihr Eigentum bestens versichert ist.
  • Klare Bedingungen
    Nehmen Sie sich Zeit, um im Voraus die Bedingungen von Versicherungspolizzen zu klären.
    Als erfahrenes Umzugsfirma kennen wir mögliche Ausschlüsse und stellen sicher, dass Ihre Besitztümer angemessen geschützt sind.
  • Professionelle Schadensabwicklung
    Im Falle eines Schadens kümmert sich eine erfahrene Umzugsfirma wie DasUmzugsteam um alle Versicherungsangelegenheiten.
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