Die Haftungsfrage ist eines der wichtigsten Kriterien, die es beim Umzug zu beachten gilt. Denn wo gehobelt wird, da fallen Späne – so auch bei einem Umzug. Es kann immer etwas zu Bruch gehen oder beschädigt werden. Wichtig ist im Fall der Fälle zu wissen, wer nun für die Schäden beim Umzug aufkommt. Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, wer den Schaden verursacht hat bzw. ob Sie sich für eine Übersiedlung in Eigenregie oder mit einem Unternehmen entschieden haben.
Umzugsschäden – Wissenswertes zu Haftungsfragen und Umzugsversicherung

Wer haftet für Schäden beim Umzug?
Ein Umzug soll unkompliziert und schnell vonstatten gehen. Schnell kann es dabei leider auch zu Problemen kommen. Durch Unachtsamkeit oder schlechte Planung passieren Missgeschicke und es wird Umzugsgut beschädigt.
Wichtig ist, dass Sie sich daher vorab mit der Haftungsfrage auseinandersetzen und alles tun, um eventuelle Schäden zu vermeiden. Informieren Sie sich beispielsweise auch, wie Sie zerbrechliche Gegenstände einpacken und bestmöglich sichern können. Dennoch sind trotz guter Vorbereitung diverse Schäden während des Umzugs und des Transports nicht auszuschließen.
Wer bzw. welche Versicherung für den Schaden aufkommt ist abhängig von der jeweiligen Situation. Hier gilt es zwischen drei Szenarien zu unterscheiden:
- selbst verursachte Schäden
- Umzugsschäden durch Freunde und Helfer
- durch ein Umzugsunternehmen entstandene Schäden
Wer haftet bei selbst verursachten Umzugsschäden?
Ein völlig überfüllter Karton reißt auf und das Geschirr geht zu Bruch, im Transporter fällt eine nicht richtig gesicherte Kommode um, ein Spiegel ist mangelhaft verpackt und zerspringt in tausende Scherben. Bei einem Umzug in Eigenregie kann schon so einiges schief gehen. Im Regelfall wird die Haushaltsversicherung des Versicherten für den verursachten Schaden aufkommen. Diese haftet für Schäden an allen beweglichen Gegenständen im gemeldeten Haushalt.
Achten Sie darauf, der Versicherung frühzeitig den Umzug bekanntzugeben. Nur so besteht für die Zeit des Umzugs ein Versicherungsschutz für die alte sowie die neue Wohnung, und in manchen Fällen auch für den Transportweg.
Wer haftet bei Umzugsschäden durch Freunde und Umzugshelfer?
Wer privat umzieht, ist auf die Hilfe von Freunden und Verwandten angewiesen. Je mehr Leute am Umzug beteiligt sind, desto höher wird allerdings auch das Risiko, dass etwas fallen gelassen oder beschädigt wird. Nehmen Sie die Hilfe von Freunden in Anspruch, müssen Sie sich mit dem Gedanken anfreunden im eventuellen Schadensfall selbst dafür zu haften. Freiwillige Umzugshelfer können nicht haftbar gemacht werden, außer der Schaden ist aus grober Fahrlässigkeit entstanden. Darunter fällt beispielsweise ein alkoholisierter Zustand des Helfers.
Wer haftet bei Umzugsschäden durch ein Umzugsunternehmen?
Die Haftungsregelungen sind deutlich klarer, wenn eine professionelle Umzugsfirma für die Übersiedlung beauftragt wird. Sobald jemand für die Arbeit bezahlt wird, handelt es sich um keine Gefälligkeit mehr. Die meisten Speditionsunternehmen in Österreich liegen den Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen zu Grunde (AÖSp). Laut des § 39 der AÖSp ist ein Umzugsunternehmen dazu verpflichtet, eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen.
Lassen Sie Ihren Umzug von einer professionellen Übersiedlungsfirma wie etwa DasUmzugsteam durchführen, haftet diese Spedition für verursachte Schäden. Diese Regelung gilt allerdings nicht für vom Auftraggeber verpacktes Gut. Sollte dieses während des Transportes zu Bruch gehen, haften Sie selbst dafür. Entstehen also Schäden in bereits verpackten Kartons oder an selbst in Folie gewickelten Gegenständen, übernimmt die Umzugsfirma keine Haftung.
Wurde im Vorhinein zwischen Auftraggeber und Umzugsunternehmen ein Verzicht auf die Absicherung schriftlich vereinbart, so ist dies auch legitim. Dies geschieht im Falle eines Umzugs aber eher selten.
Ausnahme der Haftung von Umzugsunternehmen
Alle Ausschlusskriterien der Haftung können Sie in den AGBs der Umzugsunternehmen nachlesen. Im Normalfall fallen darunter Funktionsschäden an Elektrogeräten, Schaden an Tieren und Pflanzen und auch Schaden an Dokumenten, Urkunden, Juwelen und ähnlichem. Generell wird empfohlen, Wertgegenstände selbst zu transportieren.
Frist für Anspruch auf Entschädigung
Sollte es während des Umzugs zu einer Beschädigung kommen, muss diese in der Regel innerhalb weniger Tage gemeldet werden. Sollten Sie die Frist versäumen, können Ihre Ansprüche auf Haftung bei Umzugsschäden nicht mehr eingefordert werden. Informieren Sie sich vorab über die jeweilige Frist.
Umzugsversicherung: Haftpflicht und Hausrat
Grundsätzlich kommen für eine Kostenübernahme bei Umzugsschäden zwei verschiedene Versicherungen infrage, Haftpflicht und Hausrat. Welche der beiden im Schadensfall einspringt, hängt davon ab, wo der Schaden entstanden ist und wer dafür verantwortlich ist.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG | HAUSHALTSVERSICHERUNG |
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Haftet für Schäden an Dritten | Haftung für Schäden an allen beweglichen Gegenständen innerhalb des Haushalts |
Haftet für Schäden am Eigentum von Dritten (Mietwohnung) | Haftet nicht zwingend für Schäden während des Transports |
Schäden beim Umzug im Treppenhaus | Versicherungsschutz für beide Wohnorte während des Umzugs |
Schäden an Eigentum werden nicht übernommen | Nur gültig, wenn Versicherung von Umzug informiert wird |
Personengebundene Versicherung | Ortsgebundene Versicherung |
Suchen Sie im Internet nach einer Umzugsversicherung, so werden Sie schnell auf diverse Angebote stoßen. Im Normalfall handelt es sich bei speziellen Umzug Versicherungen um ein Leistungspaket aus Bausteinen einer Hausrats- sowie Haftpflichtversicherung als auch einer Unfallversicherung. Aber Vorsicht, einige Anbieter verkaufen eine gewöhnliche Transportversicherung als Umzugsversicherung. Erkundigen Sie sich unbedingt genau über den Leistungsumfang. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung genügt übrigens im Schadensfall nicht, da hier nur Schäden, welche beim Be- oder Entladen des Transporters entstehen, gedeckt sind.