Wer haftet bei Umzugsschäden durch Freunde und Umzugshelfer?
Wer privat umzieht, muss auf die heldenhaften Einsätze von Familie, Freundschaften oder Bekannten setzen. Klar, so ein Umzug im kleinen oder größeren Kreis geht dann oft mit viel Elan und guten Absichten los.
Aber genau da liegt auch das Risiko: Wenn jemandem die Puste ausgeht, der Karton die Flucht ergreift oder das edle Möbelstück plötzlich einen Rückwärtssalto hinlegt. Die brennende Frage, die dann aufkommt: Wie reagieren? Wer zahlt für den angerichteten Schlamassel? Muss der gute Freund oder die beste Freundin jetzt für die Schäden beim Umzug bezahlen?
Ein Haftungsanspruch besteht nur, wenn ein formelles Schuldverhältnis in Form eines (schriftlichen) Auftrags vorliegt.
Bei einem Schaden, der nur wegen leichter Flüchtigkeitsfehler entstanden ist, bleiben Sie selbst auf der Haftbarkeitsbühne. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird es komplizierter. Gerade dann kann aber der vermeintliche Freundschaftsdienst schnell zum Stresstest für die freundschaftlichen Bande werden.
Deswegen ist es ratsam sicherzustellen, dass das persönliche Eigentum angemessen versichert ist, auch wenn dies ein paar zusätzliche Euros kosten mag.