Versicherungsschutz in Spanien
Bei einer Übersiedlung von Österreich nach Spanien verfällt der österreichische Versicherungsschutz. Nur Privatpatienten bleiben auch in Spanien versichert, da das Land zur Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum gehört. In Spanien gilt für alle Bürger die Versicherungspflicht. Eine Registrierung bei der Krankenkasse ist daher unbedingt notwendig und sollte zeitnah stattfinden.
Die staatliche Sozial- bzw. Pflichtversicherung, die seguridad social, vereint alle Leistungen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die monatlichen Beiträge sind wesentlich günstiger als jene in Österreich. Ein 30-jähriger Arbeitnehmer zahlt zwischen 30 und 50 Euro monatlich ein.
Die Aufnahme in die spanische seguridad social erfolgt durch den Arbeitgeber – Voraussetzungen dafür sind ein gemeldeter Wohnsitz in Spanien und die Einhaltung, sich nicht länger als 90 Tage im Jahr am Stück im Ausland aufzuhalten.
Zahnarztbehandlungen müssen in Spanien grundsätzlich aus der privaten Tasche bezahlt werden, so auch Sonderbehandlungen, wie etwa Psychotherapie. Um diese Kosten abzudecken, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Nach erfolgreicher Aufnahme in der seguridad social erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte, eine Art spanische e-card. Sie nennt sich tarjeta de la seguridad social und muss bei einer zugewiesenen Arztpraxis oder beim jeweiligen Hauptsitz der Sozialversicherung abgeholt werden. Die Karte gewährt den uneingeschränkten Zugang zum spanischen Gesundheitssystem.