Ein Umzug von Österreich nach Spanien ist als EU-Bürgerin oder EU-Bürger grundsätzlich unkompliziert – kein Visum, keine Aufenthaltsgenehmigung, freie Wahl des Wohnorts. Die eigentliche Herausforderung liegt nicht in der Einreise, sondern in drei Begriffen, die ständig verwechselt werden: NIE, Residencia und Padrón. Wer ihre Reihenfolge nicht kennt, verbringt Wochen mit doppelten Behördenterminen.
Hinzu kommt Spaniens berüchtigtes Termin-System „cita previa“ – ohne Termin läuft praktisch nichts. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die richtige Reihenfolge für 2026, damit Sie nicht im Kreis laufen.
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