Allgemeine

Geschäftsbedingungen

AGB der Firma VIDAG GmbH | DasUmzugsteam

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der „Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen“ (AÖSp), kundgemacht in der Wiener Zeitung bzw. der jeweils gültigen Form lt. Wirtschaftskammer Österreich, für Beförderung bzw. Einlagerung von Möbeln aufgrund der „Beförderungsbestimmungen für den Möbeltransport“ und der „Einlagerungsbedingungen für den Möbeltransport“ sowie der „Bedingungen des Möbel-Speditions- Versicherungsscheines“, in deren Ergänzung aufgrund der „Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen“ (AÖSp), kundgemacht von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Verkehr, Fachverband der Spediteure bzw. nach der jeweiligen Kundmachung in der „Wiener Zeitung“ geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung freibleibend auf Preisbasis heute gültiger Kurse, Löhne und Tarife. Im Falle einer Klage gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

Auftragserteilung

Die Erteilung eines Auftrages muss schriftlich erfolgen. Dies kann formlos per E-Mail, per Bestätigungslink oder per Retournierung des ordnungsgemäß gezeichnetem Offerts geschehen. Durch Unterfertigung und Erteilung eines Auftrages werden alle mündlich geschlossenen oder früheren Vereinbarungen hinfällig. Nebenabreden bestehen nicht.

Wird am Tag der Leistungserbringung seitens Auftraggeber eine Änderung der vereinbarten Leistung gewünscht oder entsprechen die vom Auftraggeber vorab angegebenen Informationen nicht dem Status quo am Tag der Leistungserbringung (z. B. zusätzliches nicht angegebenes Umzugsgut, kein Aufzug vorhanden, weitere Montageleistungen gewünscht etc.) wird zuvor Rücksprache mit der Geschäftsleitung gehalten. Der Auftraggeber erhält ein aktualisiertes Angebot/Vertrag und muss dies erneut schriftlich bestätigen, bevor die Leistungserbringung fortgesetzt wird.

Zusätzliche Vereinbarungen oder Verzicht auf getroffene Vereinbarungen dürfen nur vom Vertragspartner oder einer vom Vertragspartner bevollmächtigten Person vereinbart werden.

Grundbedingung zur Leistungserbringung

Die vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen oder nicht vorhersehbare Baustellen bzw. behördliche Sperrung der Zu-/Abfahrtswege oder andere externe nicht beeinflussbare Faktoren (Überschwemmung, übermäßiger Schneefall, extremes Glatteis, Pandemie etc.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen. In diesem Fall sind die Kosten der bis dahin erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten des Ausfalls der nicht durchführbaren Leistungen werden vom Auftragnehmer getragen.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor sich für die Auftragsabwicklung eines Subunternehmers zu bedienen. Hierzu müssen Kundendaten, die für die Auftragsabwicklung und Durchführung nötig sind, an den Subunternehmer weitergegeben werden. In Schadensfällen durch einen Subunternehmer übernimmt der Auftragnehmer die Haftung gegenüber dem Auftraggeber.

Voraussetzung zur Leistungserbringung

Um einen reibungslosen Ablauf und eine Einhaltung der vereinbarten Kosten sicherstellen zu können, setzt der Auftragnehmer Folgendes voraus:

  • Die Transportwege zwischen Wohnungstüre des Auftraggebers und Möbeltransportwagen sind frei zugänglich, statisch geeignet und ausreichend dimensioniert.
  • Vorhandene Aufzüge dürfen unter Berücksichtigung von – vom Hersteller vorgegebenen Einschränkungen – genutzt und für den An-/Abtransport verwendet werden.
  • Ein freier Abstellplatz für den/die Möbeltransportwagen des Auftragnehmers ist/sind maximal 20 Meter vom Hauseingang entfernt.
  • Keine Leistungsbeeinträchtigung durch Schnee, Eis und/oder andere wetterbedingte oder vermeidbare Hindernisse.

Sind eine oder mehrere dieser Voraussetzungen grundsätzlich nicht gegeben, ist dies im Vorfeld bekannt zu geben, damit das entsprechende Angebot korrekt kalkuliert und erstellt werden kann. Sind eine oder mehrere dieser Voraussetzungen am Tag der Leistungserbringung entgegen der Angaben im Angebot nicht vorhanden, erlischt die Preisgarantie. Der möglicherweise dadurch entstandene zeitliche Mehraufwand wird dem Auftraggeber zusätzlich zum vereinbarten Angebot in Rechnung gestellt.

Preisgarantie

Bei Pauschalangeboten herrscht seitens Auftragnehmer eine Preisgarantie, wenn sämtliche Informationen zur Leistungserbringung gemäß dem vorab freigegebenen Angebot/Vertrag sind. D. h. Volumen des Umzugsguts und örtliche Gegebenheiten bei Ein- & Auszugsadresse müssen am Tag der Leistungserbringung den Angaben des Angebots/Vertrags entsprechen, andernfalls erlischt die Preisgarantie und indiziert eine Neukalkulation der Leistung.

Vorabbesichtigung und Angebotskalkulation

Jedes Angebot wird anhand von Informationen erstellt, die seitens Auftraggeber bekannt gegeben werden. Dies kann einerseits vom Auftraggeber selbst per E-Mail durch das Zusenden von Informationen und Fotos, oder Bereitstellung dieser Informationen per Online-Tool erfolgen oder im Zuge einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung durch den Auftragnehmer geschehen. In allen Fällen liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, dass sämtliches Umzugsgut, örtliche Gegebenheiten bei Ein- & Auszugsadresse sowie nötige und gewünschte Zusatzleistungen angegeben werden. Nur so kann der Auftragnehmer eine sorgfältige Auftragskalkulation und im Folgenden eine saubere Auftragserbringung garantieren.

Vor-Ort-Besichtigungen sind in Wien und einem Umkreis von 25 km kostenlos. In einem Radius von 26 km bis max. 50 km rund um Wien werden dem Auftraggeber € 40,- pro Besichtigung in Rechnung gestellt. Vor-Ort-Besichtigungen außerhalb 50 km Umkreis können nur online durchgeführt werden bzw. auf Anfrage und nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung.

Wird eine Vorab-Besichtigung später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert oder ist der Auftraggeber zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bei der Besichtigungsadresse anzutreffen, werden dem Auftraggeber die Bearbeitungsgebühren von € 35,- in Rechnung gestellt.

Einrichtung von Halteverbotszonen in Wien

Wenn die örtlichen Gegebenheiten bei Ein- und/oder Auszugsadresse keine haustürnahe Abstellmöglichkeit für den/die Möbeltransportwägen des Auftragnehmers gewährleisten, behält dieser sich das Recht vor nach bestem Wissen und Erfahrung die Einrichtung einer sogenannten Halteverbotszone zu beantragen. Die dadurch anfallenden Kosten werden (laut Preisliste) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und werden vorab im Angebot angeführt. Dies garantiert den zur Wohnungstür nähest möglichen Abstellplatz und somit eine effiziente Erbringung der Leistung. Der Auftraggeber hat das Recht auf diese Halteverbotszonen zu verzichten und muss dies bei Angebotslegung bekanntgeben. Der Auftraggeber nimmt dadurch eine verlängerte Arbeitsdauer in Kauf und ist sich bewusst, dass dieser Auftrag dadurch nicht pauschal sondern nach zeitlichem Aufwand abgerechnet wird.

Normalarbeitszeit

Die Normalarbeitszeit für sämtliche Umzugs- und Montagearbeiten ist von Montag bis Freitag 09:00  – 20:00 Uhr und Samstags von 08:00 – 17:00 Uhr. In Ausnahmefällen, nur auf Anfrage und vorab getroffener Sondervereinbarung, können die Arbeitszeiten abweichen. Diese vereinbarte Abweichung muss im Angebot/Vertrag angeführt werden.

Unsere Pauschalangebote werden mit halben und ganzen Tagen berechnet. Dies definieren wir wie folgt:

  • Halber Tag – Stunde 1 bis inkl. Stunde 5
  • Ganzer Tag – ab Stunde 6 bis inkl. Stunde 10

Materialeinsatz und Entsorgung

Das vom Auftragnehmer benötigte Material zum fachgerechten Verpacken, Sichern und Transportieren des Umzugsgutes wird im Zuge der Volumenkalkulation berechnet, ist im Preis inkludiert und wird nach Erbringung der Leistung vom Auftragnehmer kostenlos entsorgt.

Zusätzliches Verpackungsmaterial, das vom Auftraggeber explizit gewünscht wird, wird laut Preisliste verrechnet. Die Lieferung des zusätzlichen Verpackungsmaterials erfolgt kostenlos innerhalb Wiens und einem Umkreis von 25 km. Lieferungen außerhalb des 25-km-Radius erfolgen nur auf Anfrage und zuvor getroffener Vereinbarung. Die Entsorgung des zusätzlichen Materials erfolgt grundsätzlich kostenlos, wenn die Menge überschaubar ist. Eine gewünschte Entsorgung von Großmengen muss vorab geklärt werden und kann gegebenenfalls zusätzlich Kosten verursachen die vom Auftraggeber zu tragen sind.

Gibt es weiteres Verpackungsmaterial, dass nicht direkt im Zusammenhang mit der Leistung des Auftragnehmers steht (z.b. Verpackung von neuen Elektrogeräten, o.Ä.), kann dieses nach Vereinbarung vom Auftragnehmer entsorgt werden. Dies kann gegebenenfalls zusätzlich Kosten verursachen die vom Auftraggeber zu tragen sind.

Anmerkung und Empfehlung: Wir empfehlen, die Originalverpackung sämtlicher Elektrogeräte (wenn möglich) aufzubewahren. Laut Österreichischem Versicherungsgesetz werden Transportschäden an Elektrogeräten von einer Versicherung nur dann gedeckt, wenn diese Geräte in der Originalverpackung transportiert wurden.

Dokumentation der Leistungserbringung

Am Tag der Leistungserbringung wird zu Beginn seitens Auftragnehmer das freigegebene Angebot/Vertrag mit dem Status quo vor Ort abgeglichen. Dies erfolgt im Zuge einer Begehung des zuständigen Team-Leads. Zusätzlich werden bei dieser Begehung bestehende Schäden am Umzugsgut und/oder andere Auffälligkeiten sorgfältig schriftlich und visuell (per Foto) dokumentiert. Dieses sogenannte Übergabeprotokoll muss noch vor Start der Leistungserbringung vom Auftraggeber geprüft und unterzeichnet werden.

Nach Leistungserbringung erfolgt eine erneute Begehung bei welcher etwaige entstandene Schäden und/oder andere Auffälligkeiten am Umzugsgut schriftlich und visuell (per Foto) dokumentiert werden. Dieses Übernahmeprotokoll muss ebenfalls vom Auftraggeber geprüft und unterzeichnet werden.

Es wird empfohlen und seitens Auftragnehmer ausdrücklich gewünscht, dass bei sämtlichen Begehungen der Auftraggeber anwesend ist und darüber hinaus die erstellten Protokolle sorgfältig prüft bevor eine Unterschrift erfolgt. Der Auftraggeber bekommt nach Leistungserbringung sämtliche Dokumente inkl. Fotodokumentation per E-Mail zugeschickt.

Von der Leistungserbringung ausgeschlossen

Folgende Leistungen werden von DasUmzugsteam ausnahmslos nicht durchgeführt:

  • Transport von Tieren bzw. Lebewesen jeglicher Art
  • Transport von nicht vollständig geleerten Aquarien, Terrarien oder Ähnlichem
  • Transport von Wert- & Kunstgegenständen
  • Transport von nicht vollständig geleerten Elektrogeräten (z. B.: Kühlschrank)
  • An- & Abschluss von Gasanschlüssen
  • Montage auf Fliesenwänden

Sollte die Sicherheit der Mitarbeiter des Auftragnehmers oder anderen anwesender Personen (seitens Auftraggeber) gefährdet sein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Leistungserbringen ohne Konsequenzen zu stoppen und erst dann wieder aufzunehmen, wenn die Sicherheit aller anwesenden Personen gewährleistet ist.

Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bei verdächtigen, rechtswidrigen oder vermuteten rechtswidrigen Handlungen sofort die Behörden zu informieren und die Leistungserbringung umgehend zu stoppen.

Spezial- und Schwertransport

Spezial- und Schwertransporte werden nur im Zuge von Umzugsaufträgen durchgeführt und sind nicht als separate Einzelleistung buchbar. Als Schwertransport gelten Gegenstände, die ein Gewicht über 80 kg aufweisen. Diese Gegenstände müssen vom Auftraggeber im Vorfeld angegeben und vom Auftragnehmer im Angebot kalkuliert und berücksichtig werden. Wurde dies seitens Auftraggeber verabsäumt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nachträglich die Schwertransportkosten (laut Preisliste) in Rechnung zu stellen. Da Schwertransportgegenstände oft spezielles Equipment und/oder spezielle ausgebildete Teams benötigen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, etwaige nicht vorab angegeben Schwertransportgegenstände vom Transport zu exkludieren.

Haftung gemäß Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport

Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung aus seinem Verschulden während der dem Auftragnehmer obliegenden Behandlung oder Beförderung des Gutes eintritt. Der Auftragnehmer hat den Schaden unter Ausschluss der Haftung für etwaige Wertminderung in Natur zu beseitigen, jedoch steht es ihm in jedem Fall frei, die Entschädigung in Geld zu leisten. Es wird nur der Zeitwert entschädigt und nicht der Neuwert. In jedem Fall haftet der Auftragnehmer nur für die selbst durchgeführte Leistung, die innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Auftrags vom Auftraggeber gemeldet werden muss.

Falls der Empfänger des Umzugsgutes eine Drittperson sein wird, muss diese Person vom Auftraggeber über den Inhalt des vereinbarten Angebots/Vertrags informiert werden und zusätzlich auch darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie sie sich bei der Entladung und im Schadensfall zu verhalten hat, um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern.

 

Die Haftung ist ausgeschlossen:

a) wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Auftrages bzw. nach Unterzeichnung des Übernahme- / Übergabeprotokolls über den etwaigen Schaden oder Verlust informiert.

b) für den Inhalt von Verpackungen und Behältern jeder Art, deren Ein- und Auspacken im Vertrag nicht übernommen; sowie nicht vom Auftragnehmer durchgeführt wurde. Beispiel: Umzugskartons o.Ä. die vom Auftraggeber gepackt und verschlossen wurden.

c) für Schäden, die infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, bzw. durch mangelhaftes des vom Auftraggeber selbst durchgeführten Einpacken des Gutes, wie z. B. Bruch oder Beschädigung von Marmorplatten, Glas, Porzellan, Spiegel, Glühkörpern, Stuckrahmen, Beleuchtungskörpern, Lampenschirmen, Ofen und mechanischen Werken.

d) Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für Schäden, wie z. B. zu große Belastung der Möbel, Lösen von Verleimungen, Lack-, Kratz- und Schrammschäden, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen sowie Witterungseinflüsse.

e) für Schäden oder Verlust an/von Schmuck, Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumenten und Urkunden. Wir empfehlen ausdrücklich, dass der Transport von genannten Gegenständen vom Auftraggeber selbst durchgeführt wird bzw. dieser gesondert eine Werttransportfirma beauftragt.

f) für Funktionsschäden an Elektrogeräten, wie z. B. Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, EDV- Hifi- oder ähnlichen Geräten. Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen, wenn die Originalverpackung der Elektrogeräte für den Transport nicht vorhanden ist.

g) Schäden an Pflanzen.

h) für Schäden, die durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere entstehen.

i) für Beschädigung der Umzugsgüter bzw. an Wänden, Fenster, Böden und Treppengeländer, während des Be- oder Entladens, Ab- und Aufseilens, wenn ihre Größe oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht, der Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber(trotz Hinweis) auf die Durchführung der Leistung bestanden hat:

j) für Beschädigungen welche in Folge einer „Facharbeitertätigkeit“ (Tischler, Elektriker od. Installateur) entstehen, der Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat.

k) Die Haftung erlischt, wenn äußerlich erkennbare Mängel nicht sofort bei Ablieferung, oder spätestens 24 Stunden nach Leistungserbringung dem Auftragnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

Stornierung, Verschiebung und Ausfallkosten

Nachstehende Kosten (zzgl. 20 % MwSt.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn der Umzugs- oder Montagetermin storniert wird nachdem der Auftrag schriftlich bestätigt wurde:

 

Nach Beauftragung der Leistungserbringung: € 30,-

Bis 5 Tage vor der Leistungserbringung: € 60,-

Bis 2 Tage vor der Leistungserbringung: 10 % der Summe laut Angebot, aber mind. € 80,-

Bis 1 Tag vor der Leistungserbringung: 20 % der Summe laut Angebot, aber mind. € 100,-

Am Tag der Leistungserbringung: 30 % der Summe laut Angebot, aber mind. € 120,-

 

Bei Verschiebung eines Termins 5 Tage (oder weniger) vor Leistungserbringung, werden die bis dahin entstandenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 30,- in Rechnung gestellt.

Zahlung und Zahlungsverzug

Alle angeführten Preise der Firma VIDAG GmbH | DasUmzugsteam sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, Nettopreise und zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer. Nach Erbringung der Leistung wird eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt und dem Auftraggeber per E-Mail an die von ihm/ihr angegebenen E-Mailadresse gesendet. In Falle des Nichtvorhandenseins einer E-Mailadresse, wird die Rechnung auf dem Postweg an die Einzugsadresse gesendet.

Nach Erhalt der Rechnung besteht eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die ortsüblichen Mahnspesen, Zinsen pro angefangenem Kalendermonat, sowie Inkassospesen lt. Auslage.

Sonstiges

Die Preise, gemäß Angebot/Vertrag, sind auf Grund der Angaben des Auftraggebers und/oder nach Feststellung des Auftragnehmers ermittelt worden. Zuschläge für Neben- , Mehr- und Sonderleistungen, Fahrgelder und amtl. Gebühren, die im Leistungsumfang nicht aufgeführt sind, sind zusätzlich entsprechend den Einzelpreisen bzw. den üblichen Preisen zu vergüten. Auf der Fahrt anfallende Straßengebühren, Steuern oder Fährkosten sind zusätzlich, ggf. anteilig, zu vergüten.

Gesondert berechnet werden, so nicht ausdrücklich vereinbart, eventuell nicht durch des Auftragnehmers Verschulden entstandene Lagerungs- oder Mehrkosten, sowie Standgelder, Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden und allfällig beauftragte Versicherungen. Bei Pauschalpreisvereinbarungen entfallen o.g. Sonderleistungen sinngemäß. Stornogebühren lt. Möbeltransporttarif.

Weiters wird angeführt, dass der Auftragnehmer bei Entrümpelungen lediglich den Transport übernimmt und sich an Folgendes laut der USP Seite (https://www.usp.gv.at/umwelt-verkehr/abfallsammlung-und-abfallbehandlung/erlaubnis.html) richtet:

„Transporteurinnen/Transporteure, soweit sie Abfälle im Auftrag der Abfallbesitzerin/des Abfallbesitzers nur befördern“ unterliegen keiner Erlaubnispflicht.